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Ukraine | Nützliche Informationen

MENSCHEN AUF DER FLUCHT KONFLIKT IN DER UKRAINE/STATUS S  
ДЛЯ ЛЮДЕЙ, ЯКІ РЯТУЮТЬСЯ ВІД КОНФЛІКТУ В УКРАЇНІ

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Pressemeldungen

KRIEG IN DER UKRAINE | INFORMATIONEN DES EIDGESUNDES

 

Ukraine

Der Bundesrat aktiviert den Schutzstatus S für Ukrainer

  • Bern, 03.11.2022 - Durch den Krieg aus der Ukraine vertriebene Personen erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Diesen Beschluss hat der Bundesrat am 11. März 2022 gefasst, damit diese Personen rasch ein Aufenthaltsrecht erhalten, ohne ein ordentliches Asyl durchlaufen zu müssen Verfahren. Im Rahmen der Vernehmlassung wurde die Aktivierung des Schutzstatus S einstimmig angenommen.

  • Innerhalb von zwei Wochen verließen mehr als zwei Millionen Menschen die Ukraine in Richtung Schengen-Raum. Der Bundesrat geht davon aus, dass immer mehr von ihnen auch in die Schweiz kommen werden, um dort Schutz zu suchen. Ukrainer können ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen und sich dort bis zu 90 Tage aufhalten.

  • Um Flüchtlingen schnell und ohne bürokratischen Aufwand Schutz zu gewähren, hat der Bundesrat ab Samstag, 12. März 2022, erstmals den Schutzstatus S aktiviert. Dieser Status ermöglicht es, einer bestimmten Gruppe für die Dauer einer schweren Bedrohung kollektiven Schutz zu gewähren , insbesondere im Kriegsfall. Das Aufenthaltsrecht in der Schweiz ist auf ein Jahr begrenzt, kann aber verlängert werden. Der S-Status ermöglicht die Familienzusammenführung und entspricht weitgehend der Lösung der EU-Mitgliedstaaten.

  • Anpassungen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung und der Reisefreiheit

  • Den S-Status erhalten Ukrainer und ihre Familien, aber auch Staatsangehörige von durch den Krieg vertriebenen Drittstaaten, sofern sie vor ihrer Ausreise eine gültige Aufenthaltserlaubnis in der Ukraine hatten und nicht sicher und dauerhaft dorthin zurückkehren können ihrem Herkunftsland. Der S-Status wird nicht an Personen vergeben, die bereits in einem anderen EU-Staat den Schutzstatus erlangt haben.

  • Mit der Verordnung hat der Bundesrat bestimmte Punkte des Schutzstatus S im Asylgesetz angepasst. Die Dreimonatsfrist bis zur Arbeitsfähigkeit entfällt. Der Bundesrat gestattet auch die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Schule ist gewährleistet. Das Staatssekretariat für Migration prüft derzeit mit den Kantonen, ob Massnahmen zur Förderung des Sprachenlernens ergriffen werden sollten. Endlich können Personen mit S-Status frei reisen.

  • Breite Unterstützung von Kantonen, Gemeinden, Städten und Hilfsorganisationen

  • Der Bundesrat hatte sich bereits am 4. März 2022 für die Aktivierung des S-Status entschieden, vorbehaltlich der Resultate der eingeleiteten Vernehmlassung mit Kantonen, Gemeinden, Städten, Hilfsorganisationen und dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen. Eine große Mehrheit der befragten Kreise stimmte ausdrücklich der Einführung des Schutzstatus S für Menschen, die aus der Ukraine fliehen, und den Anpassungen hinsichtlich der Ausübung einer Erwerbstätigkeit und der Reisefreiheit zu.

Das Sozialzentrum für die Integration von Flüchtlingen (CSIR)

Abtretung

Das Sozialzentrum für die Integration von Flüchtlingen (CSIR) ist der Generaldirektion für sozialen Zusammenhalt (DGCS) des Departements für Gesundheit und Soziales (DSAS) des Staates Waadt angegliedert. Das CSIR ist dafür zuständig, in der Schweiz aufgenommenen Flüchtlingen (Bewilligung B und Bewilligung F) im Einklang mit dem Waadtländer Sozialhilfegesetz (LASV) soziale Unterstützung anzubieten und Integrationseinkommen zu gewähren. Sie betreut auch Schweizerinnen und Schweizer, die nach mehr als 10 Jahren aus dem Ausland zurückkehren oder vom Bund repatriiert wurden.

Das CSIR hat seinen Sitz in Lausanne und eine Zweigstelle in Montreux.

Sozialhilfe

Das CSIR leistet soziale Unterstützung, um die soziale Integration und berufliche Integration von Flüchtlingen zu fördern.

Erfahren Sie mehr über Support- und Onboarding-Programme

Diese soziale Unterstützung richtet sich an:

  • gesetzliche Flüchtlinge und Staatenlose, die über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen, für höchstens fünf Jahre ab dem Datum der Einreise in die Schweiz.

  • Flüchtlinge mit vorläufiger Aufnahme für höchstens sieben Jahre ab dem Datum der Einreise in die Schweiz.

  • Staatenlose, die eine vorläufige Aufnahme für höchstens sieben Jahre ab dem Datum der Einreise in die Schweiz erhalten.

 

Finanzielle Hilfe

Das CSIR nimmt das Eingliederungseinkommen entgegen und stellt es aus.

Um mehr zu erfahren oder Eingliederungseinkommen zu beantragen  

Diese finanzielle Unterstützung richtet sich an:

  • Rückkehrer aus dem Ausland nach einem Aufenthalt von mehr als 10 Jahren bis zur Anmeldung zur Einwohnerkontrolle.
     

  • Vom Bund repatriierte Schweizer Staatsangehörige. 

  • Aus dem Ausland zurückkehrende Schweizer, die noch nie in der Schweiz gelebt haben.

  

Integrationspolitik

Die soziale Integrationspolitik für Flüchtlinge im Kanton Waadt basiert auf folgenden Grundsätzen: 

  • Soziales Handeln zielt auf möglichst große, nachhaltige und möglichst schnelle Autonomie ab.

  • Die soziale Unterstützung besteht aus zeitlich begrenzten Interventionen, erfüllt die Ziele und erfolgt nach einem personalisierten Aktionsplan.

  • Die soziale Unterstützung wird von einem Sozialarbeiter geleitet und koordiniert, der bei Bedarf Spezialisten nach Interventionsbereich hinzuzieht.

 

Projekte und Neuigkeiten

Lesen Sie Neuigkeiten vom CSIR und der Generaldirektion für sozialen Zusammenhalt

UKRAINE: PRESSEMITTEILUNG DES KANTONS WAADT

Nützliche Links

 

Plattform infobox-migration.ch: Referenzinformationen für Freiwillige. Die Plattform Infobox Migration bietet einen Überblick über Informationen, Beratungsangebote und Veranstaltungen rund um das Thema Ehrenamt und Migration. Die Artikel leiten Benutzer auf die entsprechenden Seiten weiter. Die Plattform gibt Antworten auf viele Fragen, unter anderem: Wie funktioniert das Asylsystem? Für wen gilt die Familienzusammenführung? Wie kommuniziert man auf Augenhöhe?

 

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen

Unterstützung für ukrainische Familien

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